Der FKK-Strand von Cantarrijén hat bereits seine maritimeN-Beaconing

Seit Mitte derselben Woche hat der FKK-Strand von Cantarrijén eine Reihe von gelben Bojen, die auf seinen geschützten Badebereich hinweisen. Und darin ist es verboten zu segeln oder zu motorisieren und Verankerung ist verboten.

Balizar Cantarrijén, war eines der Hauptthemen, die von unserem Verband gefordert wurden, und überwies die Anfrage an die Gemeinschaft der Gemeinden der Costa Tropical und persönlich an seinen früheren Präsidenten, Sergio Garcia Alabarce, der schließlich seine Verpflichtung erfüllte, und heute schließlich ist der Vorschlag bereits Realität.

Vielleicht wäre eine größere Anzahl von Bojen besser geeignet gewesen, aber von AAPNC sind wir mit dem Beaconing zufrieden.

Am 20. Januar 2015 genehmigte der Verwaltungsrat Andalusiens die Erklärung des Naturparks der Maro-Cerro Gordo Cliffs als besondere Erhaltungszone (ZEC) und den Bewirtschaftungsplan für natürliche Ressourcen des genannten Raumes. 

In Punkt 6.4.6. der Bewirtschaftungsplan für natürliche Ressourcen der oben genannten Natürlichen Stätte legt die Maßnahmen im Zusammenhang mit der erlaubten und verbotenen Seeschifffahrt fest.

Wir erinnern uns, dass es frei sein wird, zu tun:

– Segeln mit Booten von 200m an den Stränden und 50m auf dem Rest der Küste, von der Küste bis zum Meer.

– Zugang vom Meer zu Stränden, Buchten oder Klippen mit Booten ohne Motor, unbeschadet der Bestimmungen der geltenden sektoralen Vorschriften.

– Verankerung und Dauerhaftigkeit der Boote in den freien Ankerzonen, die eingerichtet werden, von Ortho bis Sonnenuntergang.

– Navigation, Zugang vom Meer zu Stränden, Buchten oder Klippen, Zugang von den Stränden zum Meer und Ankerplatz und Dauerhaftigkeit von jeder Art von Boot mit der Verwaltung in der Entwicklung seiner Funktionen für die Verwaltung der natürlichen Stätte verbunden, sowie andere Schiffe in Notsituationen.

Und es ist verboten:

– Sport- oder Freizeitnavigation, Navigation zu Angelzwecken und das Vorhandensein von Motorboot-, nautischen Motorrädern, motorisierten Schwimm- oder Strandartefakten, selbstfahrenden Freizeit-Nautikgeräten und Schleppnetzgeräten, weniger als 200 m von der Küste entfernt in Strandgebieten und weniger als 50 m im Rest der Küste.

– Zugang vom Meer zu Stränden, Klippen und Buchten mit Motorbooten.

– Verankerung und Dauerhaftigkeit von Booten außerhalb der freien Ankerplätze und innerhalb dieser Bereiche von Sonnenuntergang bis Ortho.

Der freie Ankerplatz für Sportboote entspricht der roten Markierung, die auf der Karte zu sehen ist.

Wenn Sie den Bereich durchsuchen, denken Sie an diese Daten, um Probleme mit der Seestreitkräfte zu vermeiden.